Pferdefotografie Martina Grebler


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Fotoaufträge

Stand 15. Mai 2018

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen..
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber.
  3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Honorare und Auftragsabwicklung

  1. Es gelten die zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbarten Leistungen und Honorare. Falls keine ausdrückliche Honorarvereinbarung stattgefunden hat gelten die aktuellen auf den Internetseiten des Fotografen veröffentlichten Preise.
  2. Falls ein Fototermin nach Anreise des Fotografen aufgrund höherer Gewalt (Witterung, verletzte Pferde usw.) nicht stattfinden kann, zahlt der Auftraggeber nur die vereinbarten Fahrtkosten. Falls keine Fahrtkosten explizit vereinbart wurden, sind die Fahrtkosten laut gültiger Preisliste des Fotografen zu zahlen.
  3. Falls ein Fototermin nach Anreise des Fotografen aufgrund schuldhaftem Verhaltens des Auftraggebers nicht oder nur teilweise stattfinden kann, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen.
  4. Das Verhalten von Tieren ist nicht immer vorhersehbar oder beliebig zu beeinflussen. Es kann daher keine Garantie gegeben werden, dass bestimmte Aufnahmen oder Motive wie vom Auftraggeber gewünscht umsetzbar sind. Eine Preisminderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf trifft nach eigenem Ermessen eine angemessene Auswahl aus den erstellten Aufnahmen. Nur diese Auswahl an guten Bildern wird dem Auftraggeber präsentiert bzw. zur Verfügung gestellt.

III. Nutzung des Bildmaterials

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Der Auftraggeber kann die erstellten Aufnahmen ohne weitere Vergütung für eigene, private Zwecke verwenden und veröffentlichen. Dies schließt eine Veröffentlichung im Internet auf der eigenen Homepage und in Internetforen ein. Der Name des Fotografen und/oder seine Internetadresse muss dabei genannt werden. Die Verwendung für Verkaufsanzeigen in Druck und/oder Internet ist ebenfalls gestattet
  3. Soweit eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen vereinbart wurde gilt der in Angebot oder Rechnung festgelegte Nutzungsumfang. Der Name des Fotografen und/oder seine Internetadresse muss bei jeder Veröffentlichung genannt werden soweit dies im konkreten Fall möglich bzw. zumutbar ist.
  4. Jede Nutzung oder Veröffentlichung der Aufnahmen für oder durch Dritte muss vom Fotografen genehmigt werden und ist in der Regel honorarpflichtig.
  5. Bei unerlaubter Nutzung (Veröffentlichung) der erstellten Aufnahmen gilt eine Vertragsstrafe in 5-facher Höhe des marktüblichen Nutzungshonorars als vereinbart.

IV. Speicherfristen

  1. Aufnahmen mit Personen unterliegen dem Datenschutz. Daher werden diese nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht.
  2. Die Online-Bilder zur Auswahl der gewünschten Bilder bleiben 6 Monate verfügbar.
  3. Die Originaldaten werden 5 Jahre archiviert, um spätere Bildbestellungen zu ermöglichen
  4. Beide Fristen können auf Wunsch des Kunden verkürzt oder verlängert werden.

V. Allgemeines

  1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen